Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
Mit einem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Wie viel es gibt, hängt vom Pflegegrad ab. Die Tabelle zeigt alle wichtigen Monatsbeträge, darunter finden Sie zu jeder Leistung einen eigenen Ratgeber.
Alle Beträge nach Pflegegrad
| Leistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld pro Monat | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung pro Monat | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag pro Monat | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Tages- und Nachtpflege pro Monat | – | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch pro Monat | bis 42 € | bis 42 € | bis 42 € | bis 42 € | bis 42 € |
| Hausnotruf (Basisversorgung) | ja | ja | ja | ja | ja |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr | – | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
| Wohnraumanpassung je Maßnahme | bis 4.180 € | bis 4.180 € | bis 4.180 € | bis 4.180 € | bis 4.180 € |
Stand der Beträge: 2026. Die Monatsbeträge gelten seit dem 1. Januar 2025, der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege seit dem 1. Juli 2025. Es handelt sich um gesetzliche Höchstbeträge der Pflegekasse, nicht um Preise eines Pflegedienstes. In Pflegegrad 1 ist Tagespflege nur über den Entlastungsbetrag möglich. Beim Hausnotruf zahlt die Pflegekasse die Basisversorgung zum Preis aus ihren Verträgen mit den Anbietern; Zusatzleistungen zahlen Sie selbst.
Pflegekasse oder Krankenkasse?
Pflegekasse (SGB XI): Sie zahlt die Leistungen aus der Tabelle – also für Grundpflege (Hilfe bei Körperpflege, Anziehen, Essen), Hauswirtschaft, Betreuung und Entlastung. Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt, Sie haben also denselben Ansprechpartner.
Krankenkasse (SGB V): Sie zahlt die häusliche Krankenpflege, vor allem die Behandlungspflege. Das sind medizinische Aufgaben wie Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandwechsel. Dafür brauchen Sie eine ärztliche Verordnung, aber keinen Pflegegrad. Mehr dazu unter Häusliche Krankenpflege.
Was Sie beim Kombinieren beachten sollten
- Pflegegeld und Sachleistung schließen sich nicht aus: Über die Kombinationsleistung nutzen Sie beides anteilig.
- Entlastungsbetrag, Tagespflege und Pflegehilfsmittel kommen zusätzlich dazu und werden nicht angerechnet.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen gemeinsamen Jahresbetrag, den Sie flexibel aufteilen können.
- Wer nur Pflegegeld bezieht, muss einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch abrufen.
Die Leistungen im Einzelnen
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Stand
Stand: November 2026. Gesetzesstand und Beträge 2026; wir prüfen die Angaben bei Gesetzesänderungen erneut. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Krankenkasse oder Pflegestützpunkt.
Hilfe in Rheine und Umgebung
In Rheine und Umgebung zeigen wir Ihnen, welche Leistungen Sie für die Pflege zu Hause nutzen können. Außerhalb unseres Gebiets helfen Ihre Pflegekasse oder der Pflegestützpunkt vor Ort.