Tagespflege und Nachtpflege: eigenes Budget zusätzlich zur Pflege zu Hause
In der Tagespflege verbringen Pflegebedürftige einen Teil des Tages in einer Einrichtung und kehren abends nach Hause zurück. Die Pflegekasse zahlt dafür ab Pflegegrad 2 ein eigenes Monatsbudget – zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung, ohne Anrechnung. Pflegedienst Lücker betreibt selbst keine Tagespflege, die Pflege zu Hause lässt sich aber gut damit verbinden.
Was ist Tages- und Nachtpflege?
Tages- und Nachtpflege heißt im Gesetz „teilstationäre Pflege“ (§ 41 SGB XI). Teilstationär bedeutet: Die pflegebedürftige Person wohnt weiter zu Hause und wird nur für einige Stunden in einer Einrichtung betreut.
- Tagespflege: meist an Werktagen tagsüber. Es gibt gemeinsame Mahlzeiten, Beschäftigung, Bewegung und pflegerische Hilfe. Viele Einrichtungen holen ihre Gäste morgens ab und bringen sie nachmittags zurück.
- Nachtpflege: deutlich seltener. Sie hilft, wenn jemand nachts unruhig ist und Angehörige keinen Schlaf mehr finden.
Tagespflege kann an einzelnen Tagen oder an jedem Werktag genutzt werden. Sie bringt Struktur in den Tag, ermöglicht Kontakte und entlastet pflegende Angehörige – etwa, wenn sie berufstätig sind.
Wie hoch ist das Budget?
| Pflegegrad | Tages- und Nachtpflege pro Monat |
|---|---|
| 1 | kein eigenes Budget, nur über den Entlastungsbetrag (131 €) |
| 2 | bis 721 € |
| 3 | bis 1.357 € |
| 4 | bis 1.685 € |
| 5 | bis 2.085 € |
Stand der Beträge: 2026. Das Budget steht zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung zur Verfügung und wird darauf nicht angerechnet. Es wird direkt zwischen Einrichtung und Pflegekasse abgerechnet. Auch der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat kann für Tagespflege eingesetzt werden, etwa für Kosten, die das Budget nicht deckt.
Was die Kasse nicht zahlt
Das Budget deckt die Pflege, die Betreuung und die Fahrten. Selbst zahlen müssen Sie in der Regel:
- Unterkunft und Verpflegung (Essen und Getränke in der Einrichtung)
- Investitionskosten, also den Anteil an Gebäude und Ausstattung
Wie hoch diese Kosten sind, hängt von der Einrichtung und vom Bundesland ab; auch die Fahrtkosten werden je nach Einrichtung unterschiedlich berechnet. Die Beträge auf dieser Seite sind Höchstbeträge der Kasse und sagen nichts über die Preise einer bestimmten Tagespflege. Lassen Sie sich vorher eine schriftliche Kostenaufstellung geben. Für den Eigenanteil können Sie den Entlastungsbetrag nutzen, auch angesparte Beträge aus dem Vorjahr bis zum 30. Juni.
Tagespflege und Pflegedienst kombinieren
Weil das Tagespflege-Budget nicht angerechnet wird, lassen sich beide Hilfen gut verbinden. Beispiel: Eine Person mit Pflegegrad 3 besucht zweimal pro Woche die Tagespflege. An diesen Tagen hilft der Pflegedienst morgens beim Waschen und Anziehen, bevor der Fahrdienst kommt. An den übrigen Tagen übernimmt der Pflegedienst auch die Hilfe zur Mittagszeit. Die Tagespflege wird über das Tagespflege-Budget abgerechnet, der Pflegedienst über die Pflegesachleistung.
Wer neben der Tagespflege Pflegegeld bezieht, bekommt dieses ebenfalls ungekürzt. Bei reinem Pflegegeldbezug bleibt der Beratungsbesuch Pflicht.
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Häufige Fragen
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Stand
Stand: November 2026. Gesetzesstand und Beträge 2026; wir prüfen die Angaben bei Gesetzesänderungen erneut. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Krankenkasse oder Pflegestützpunkt.
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