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Was kostet die Pflege zu Hause?

Einen festen Monatspreis gibt es nicht. Was Sie bezahlen, hängt davon ab, welche Leistungen Sie brauchen, wie oft wir kommen und welche Kasse zuständig ist. Vor dem Start besprechen wir alles mit Ihnen – Sie wissen vorher, womit Sie rechnen müssen.

Zwei Frauen besprechen Unterlagen und nutzen einen Taschenrechner am Tisch.

Zwei Kassen, zwei Zuständigkeiten

Krankenkasse (SGB V): Sie bezahlt die Behandlungspflege – also medizinische Maßnahmen wie Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung. Voraussetzung ist eine Verordnung für häusliche Krankenpflege von Ihrem Haus- oder Facharzt. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig. Gesetzliche Zuzahlungen können anfallen; sie gehen an Ihre Krankenkasse.

Pflegekasse (SGB XI): Sie beteiligt sich an Grundpflege, Hauswirtschaft und Betreuung. Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Wie viel die Pflegekasse übernimmt, hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Auch den Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI bezahlt die Pflegekasse.

Übersicht: Wer zahlt was?

Leistung Zuständige Kasse Voraussetzung
Behandlungspflege Krankenkasse ärztliche Verordnung
Wundversorgung Krankenkasse ärztliche Verordnung
Grundpflege Pflegekasse Pflegegrad
Hauswirtschaft Pflegekasse Pflegegrad
Betreuung Pflegekasse Pflegegrad
Beratungsbesuch § 37 Abs. 3 SGB XI Pflegekasse Bezug von Pflegegeld

Was ist der Eigenanteil?

Die Pflegekasse zahlt pro Monat einen festen Höchstbetrag, der sich nach dem Pflegegrad richtet. Brauchen Sie mehr Leistungen, als dieser Betrag abdeckt, zahlen Sie den Rest selbst. Das ist Ihr Eigenanteil. Leistungen, die Sie sich zusätzlich wünschen und die keine Kasse übernimmt, können Sie privat bezahlen.

So entsteht Ihr Angebot

Schritt 1

Wir besprechen mit Ihnen, welche Hilfe Sie brauchen und wie oft.

Schritt 2

Wir prüfen, welche Leistungen Kranken- und Pflegekasse übernehmen.

Schritt 3

Sie erhalten eine Aufstellung der vereinbarten Leistungen und der Kosten, die für Sie verbleiben.

Schritt 4

Erst wenn Sie einverstanden sind, beginnen wir. Bei Fragen an die Kassen unterstützen wir Sie.

Noch kein Pflegegrad?

Dann zahlt die Pflegekasse noch nicht. Rufen Sie uns trotzdem an – wir sagen Ihnen, wie Sie einen Pflegegrad beantragen können, und suchen gemeinsam nach einer Lösung für die Zeit bis zur Entscheidung.

Beratung zu Kosten anfragen

Sie möchten wissen, was in Ihrer Situation auf Sie zukommt? Wir beraten Sie gern – auch zu Pflegegrad und Kostenübernahme.