Zum Inhalt springen

Pflegehilfsmittel: Verbrauchsmaterial, Technik und Hausnotruf

Wer einen Pflegegrad hat – auch Pflegegrad 1 –, bekommt von der Pflegekasse Pflegehilfsmittel. Für Verbrauchsmaterial wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel gibt es bis zu 42 € im Monat. Technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett werden oft leihweise gestellt, auch einen Hausnotruf kann die Pflegekasse übernehmen.

Ebenerdige Dusche mit Haltegriffen und einem Duschsitz.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Geregelt ist das in § 40 SGB XI, dem Gesetzbuch zur sozialen Pflegeversicherung.

Man unterscheidet zwei Gruppen:

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Produkte, die nach einmaliger Nutzung weggeworfen werden – etwa Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Mundschutz oder Schutzschürzen.
  • Technische Pflegehilfsmittel: langlebige Hilfen wie ein Pflegebett, ein Lagerungskissen, ein Hausnotrufgerät oder Hilfen zur Körperpflege.

Davon zu unterscheiden sind Hilfsmittel der Krankenkasse, zum Beispiel Rollator, Rollstuhl, Inkontinenzmaterial oder Hörgeräte. Diese verordnet die Ärztin oder der Arzt, und die Krankenkasse zahlt – ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig. Manchmal ist die Grenze unscharf. Dann klärt die Kasse intern, wer zuständig ist; Sie müssen nur einen Antrag stellen.

Welche Beträge gelten?

Leistung Betrag Pflegegrad
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € pro Monat 1 bis 5
Technische Pflegehilfsmittel oft leihweise, sonst Zuzahlung 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel 1 bis 5
Hausnotruf Basisversorgung bei einem Vertragsanbieter nach Bewilligung; Zusatzleistungen selbst zahlen 1 bis 5

Stand der Beträge: 2026. Die Zuzahlung bei technischen Hilfsmitteln gilt für Volljährige. Wer von Zuzahlungen befreit ist, weil die Belastungsgrenze erreicht ist, zahlt auch hier nichts dazu. Es handelt sich um gesetzliche Leistungen der Pflegeversicherung, nicht um Preise eines Pflegedienstes.

Technische Pflegehilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel stellt die Pflegekasse häufig leihweise zur Verfügung. Dann zahlen Sie nichts dazu, das Gerät bleibt aber Eigentum der Kasse und wird später zurückgegeben. Wird ein Hilfsmittel nicht verliehen, fällt eine Zuzahlung von 10 % an, höchstens 25 € je Hilfsmittel.

Typische Beispiele sind:

  • Pflegebett mit verstellbarer Liegefläche, Bettgalgen oder Aufrichthilfe
  • Lagerungshilfen zur Druckentlastung
  • Hilfen zur Körperpflege, etwa ein Kopfwaschbecken für das Bett
  • Hausnotrufsysteme

Ob ein Hilfsmittel nötig ist, prüft die Pflegekasse. Wurde bei der Pflegebegutachtung schon ein Hilfsmittel empfohlen, gilt diese Empfehlung in der Regel bereits als Antrag.

Hausnotruf

Ein Hausnotruf ist ein kleiner Sender, meist als Armband oder Halskette. Auf Knopfdruck entsteht eine Sprechverbindung zu einer Notrufzentrale, die dann Angehörige, einen Pflegedienst oder den Rettungsdienst verständigt. Das gibt Sicherheit, wenn jemand allein lebt oder zu Stürzen neigt.

Die Pflegekasse übernimmt den Hausnotruf, wenn er nötig ist – etwa weil Sie überwiegend allein sind und im Notfall keine Hilfe rufen könnten. Stellen Sie dafür vorher einen Antrag. Nach der Bewilligung zahlt die Kasse die Basisversorgung bei einem Anbieter, mit dem sie einen Vertrag hat; die Preise stehen in diesen Verträgen und sind keine feste gesetzliche Obergrenze. Zusatzleistungen wie eine Schlüsselhinterlegung oder ein Sturzsensor sind meist nicht enthalten und kosten extra. Pflegedienst Lücker bietet selbst keinen Hausnotruf an; Vertragsanbieter nennt Ihnen Ihre Pflegekasse.

So beantragen Sie Pflegehilfsmittel

Schritt 1

Prüfen Sie, ob ein Pflegegrad vorliegt oder beantragt ist. Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse keine Pflegehilfsmittel.

Schritt 2

Für Verbrauchsmaterial: Stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse oder wählen Sie einen Versorger, etwa eine Apotheke oder einen Sanitätsfachhandel, der direkt mit der Kasse abrechnet und monatlich liefert.

Schritt 3

Für technische Hilfsmittel und Hausnotruf: Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse. Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht zwingend, kann aber helfen.

Schritt 4

Warten Sie die Genehmigung ab, bevor Sie etwas auf eigene Rechnung kaufen. Sonst bleiben Sie unter Umständen auf den Kosten sitzen.

Schritt 5

Prüfen Sie einmal im Jahr, ob die gelieferten Produkte noch passen.

Häufige Fragen

Ja. Verbrauchsmaterial bis 42 € im Monat, technische Pflegehilfsmittel und den Hausnotruf gibt es in allen Pflegegraden, auch in Pflegegrad 1 – jeweils wenn sie für die Pflege zu Hause nötig sind.

Der nicht genutzte Betrag verfällt. Er wird nicht angespart und nicht als Geld ausgezahlt. Ein monatliches Lieferabo („Pflegebox“) ist kein Muss – fragen Sie Ihre Pflegekasse, welche Wege der Versorgung sie anbietet.

Pflegedienst Lücker versorgt nicht selbst mit Hilfsmitteln. Das übernehmen Apotheken, Sanitätshäuser oder spezialisierte Versorger. Wir sagen Ihnen aber gern, welche Hilfsmittel die Pflege bei Ihnen zu Hause erleichtern würden.

Nein. Inkontinenzmaterial ist in der Regel ein Hilfsmittel der Krankenkasse und wird ärztlich verordnet.

Verwandte Themen

Stand

Stand: November 2026. Gesetzesstand und Beträge 2026; wir prüfen die Angaben bei Gesetzesänderungen erneut. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Krankenkasse oder Pflegestützpunkt.

Hilfe in Rheine und Umgebung

Unsere Pflegekräfte sehen bei ihren Einsätzen in Rheine und Umgebung, wo ein Hilfsmittel die Pflege erleichtert, und weisen Sie darauf hin. Außerhalb unseres Gebiets: Ihre Pflegekasse oder der Pflegestützpunkt vor Ort.