Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Sie werden zu Hause von Angehörigen oder Bekannten gepflegt und erhalten Pflegegeld? Dann führen wir den Beratungsbesuch bei Ihnen zu Hause durch – und geben Ihnen und Ihren Angehörigen praktische Tipps für den Pflegealltag.
Für wen ist der Beratungsbesuch?
Für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld von der Pflegekasse erhalten und zu Hause ohne Pflegedienst versorgt werden. Für sie schreibt das Gesetz in den Pflegegraden 2 bis 5 einen Beratungsbesuch pro Halbjahr vor. In den Pflegegraden 4 und 5 können Sie zusätzlich freiwillig einmal im Vierteljahr einen Besuch abrufen. Mit Pflegegrad 1 oder wenn ein Pflegedienst Sie versorgt, ist der Besuch freiwillig möglich, einmal im Halbjahr.
Was beim Beratungsbesuch passiert
- Wir besprechen mit Ihnen und Ihren Angehörigen, wie die Pflege zu Hause läuft.
- Wir geben praktische Hinweise, zum Beispiel zum Lagern, zu Hilfsmitteln oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.
- Wir beantworten Ihre Fragen zu Pflegegrad und Leistungen der Pflegekasse.
- Wir bestätigen der Pflegekasse, dass der Besuch stattgefunden hat.
Ziel ist, dass Sie und Ihre Angehörigen gut versorgt und beraten sind.
So läuft es ab
Was Sie vorbereiten können
- Ihre Versichertenkarte und den Bescheid über Ihren Pflegegrad
- Fragen, die Sie schon länger beschäftigen
- Wenn möglich: die Person, die Sie pflegt, ist beim Termin dabei
Wer bezahlt den Beratungsbesuch?
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Wir rechnen direkt mit ihr ab.
Wo wir Beratungsbesuche anbieten
In Rheine und Umgebung.
Beratungsbesuch anfragen
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