Wohnraumanpassung: bis 4.180 € Zuschuss für den Umbau
Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je Maßnahme, wenn ein Umbau die Pflege zu Hause ermöglicht, erleichtert oder eine selbstständigere Lebensführung erlaubt. Das gilt in allen Pflegegraden, auch in Pflegegrad 1. Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor der Umbau beginnt.
Was ist eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme?
Das Gesetz spricht von „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Gemeint sind Umbauten und Einbauten in der Wohnung, die den Alltag mit Pflegebedarf sicherer und leichter machen. Typische Beispiele:
- Badewanne durch eine ebenerdige Dusche ersetzen
- Haltegriffe, ein erhöhtes WC oder ein fest montierter Duschsitz
- Türen verbreitern, Schwellen entfernen
- Treppenlift oder Rampe
- Küche unterfahrbar machen, Bedienelemente tiefer setzen
- Umzug in eine barrierearme Wohnung – auch der kann als Maßnahme gelten
Entscheidend ist der Zusammenhang mit der Pflege: Der Umbau muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder die Selbstständigkeit wiederherstellen. Reine Modernisierung oder Schönheitsreparaturen zählen nicht.
Wie hoch ist der Zuschuss?
| Situation | Zuschuss der Pflegekasse |
|---|---|
| Eine pflegebedürftige Person | bis 4.180 € je Maßnahme |
| Mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung | bis 4.180 € je berechtigter Person, insgesamt höchstens 16.720 € je Maßnahme (ab vier Berechtigten) |
Stand der Beträge: 2026. Der Zuschuss gilt für Pflegegrad 1 bis 5. Leben zum Beispiel zwei Pflegebedürftige zusammen, sind es höchstens 8.360 €. „Je Maßnahme“ bedeutet: Alle Umbauten, die zum selben Zeitpunkt nötig sind, gelten zusammen als eine Maßnahme – auch wenn mehrere Handwerker beteiligt sind. Ändert sich die Pflegesituation später, etwa weil der Pflegebedarf steigt, kann erneut ein Zuschuss beantragt werden.
So beantragen Sie den Zuschuss
Worauf Sie achten sollten
- Antrag vor Beginn: Wer schon umgebaut hat, riskiert, dass die Kasse nichts zahlt.
- Mietwohnung: Sprechen Sie vorher mit Ihrem Vermieter. Bauliche Veränderungen brauchen in der Regel seine Zustimmung.
- Weitere Fördermöglichkeiten: Je nach Wohnort gibt es zusätzliche Förderprogramme oder zinsgünstige Kredite. Fragen Sie bei Ihrer Kommune oder dem Pflegestützpunkt nach.
- Kleine Hilfen zuerst: Manches lässt sich auch ohne Umbau lösen, etwa mit einem Duschhocker oder einem Badewannenlift als Hilfsmittel. Mehr dazu unter Pflegehilfsmittel.
Pflegedienst Lücker plant und baut keine Wohnungen um. Das übernehmen Handwerksbetriebe und Wohnberatungsstellen. Unsere Pflegekräfte erleben aber täglich, wo eine Wohnung die Pflege erschwert, und sprechen das bei Bedarf offen an.
Häufige Fragen
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Stand
Stand: November 2026. Gesetzesstand und Beträge 2026; wir prüfen die Angaben bei Gesetzesänderungen erneut. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Krankenkasse oder Pflegestützpunkt.
Hilfe in Rheine und Umgebung
Wenn Sie in Rheine und Umgebung gepflegt werden, sprechen wir beim Erstgespräch auch darüber, wo die Wohnung die Pflege erschwert. Außerhalb unseres Gebiets: Ihre Pflegekasse oder der Pflegestützpunkt vor Ort.