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Ambulante Pflege: So funktioniert Pflege zu Hause durch einen Pflegedienst

Ambulante Pflege bedeutet: Ein Pflegedienst kommt zu Ihnen nach Hause und unterstützt Sie zu festen Zeiten – bei der Körperpflege, mit medizinischen Aufgaben oder im Haushalt. Sie bleiben in Ihrer vertrauten Umgebung, Angehörige werden entlastet. Bezahlt wird je nach Leistung von der Kranken- oder der Pflegekasse, teils mit Eigenanteil.

Eine ältere Frau wäscht ihre Hände, während eine Pflegekraft ein Handtuch bereithält.

Was ist ambulante Pflege?

„Ambulant“ heißt: Die Pflege kommt zu Ihnen, nicht umgekehrt. Anders als im Pflegeheim (stationäre Pflege) wohnen Sie weiter zu Hause. Ein ambulanter Pflegedienst schickt Pflegekräfte zu vereinbarten Einsätzen, zum Beispiel morgens zum Waschen und Anziehen oder abends zur Medikamentengabe.

Zwischen den Einsätzen sind Sie selbstständig oder werden von Angehörigen, Nachbarn oder anderen Helfern unterstützt. Ambulante Pflege ist also meist eine Ergänzung – keine Betreuung rund um die Uhr.

Wann ist ambulante Pflege sinnvoll?

Ambulante Pflege passt, wenn Sie zu Hause leben möchten und zu bestimmten Zeiten des Tages Hilfe brauchen. Typische Situationen:

  • Waschen, Duschen oder Anziehen fällt schwer oder ist unsicher geworden.
  • Nach einem Krankenhausaufenthalt sind Verbände, Spritzen oder Medikamente nötig.
  • Angehörige pflegen, brauchen aber Unterstützung bei einzelnen Aufgaben oder Entlastung.
  • Der Haushalt lässt sich nicht mehr allein bewältigen.

Für manche Leistungen ist kein Pflegegrad nötig – etwa für die häusliche Krankenpflege auf ärztliche Verordnung. Mehr dazu unter Hilfe ohne Pflegegrad.

Welche Leistungen gibt es?

Ambulante Pflegedienste bieten unterschiedliche Leistungen an. Häufig sind:

  • Grundpflege: Hilfe bei Körperpflege, Ankleiden, Essen und Trinken, Toilettengang, Lagern und Bewegen.
  • Behandlungspflege: medizinische Aufgaben auf ärztliche Verordnung, zum Beispiel Medikamentengabe, Injektionen, Kompressionsstrümpfe anziehen.
  • Wundversorgung: fachgerechte Versorgung von Wunden nach ärztlicher Anordnung.
  • Betreuung: Gesellschaft, Gespräche, Spaziergänge, Begleitung im Alltag.
  • Hauswirtschaft: Einkaufen, Reinigen der Wohnung, Wäsche.
  • Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Menschen, die Pflegegeld beziehen.
  • Verhinderungspflege zu Hause: stundenweise Vertretung, wenn pflegende Angehörige verhindert sind.

Andere Angebote wie Tagespflege, Kurzzeitpflege im Heim, Wohnraumumbau oder die Versorgung mit Hilfsmitteln übernehmen eigene Anbieter beziehungsweise die Pflegekasse. Ein Pflegedienst kann Sie dazu aber beraten.

Wer bezahlt was?

Leistung Zuständig Voraussetzung
Behandlungspflege, Wundversorgung Krankenkasse (SGB V) ärztliche Verordnung, Genehmigung der Krankenkasse
Grundpflege, Betreuung, Hauswirtschaft Pflegekasse (SGB XI) Pflegegrad 2 bis 5 (Pflegesachleistung)
Entlastungsleistungen Pflegekasse (SGB XI) Pflegegrad 1 bis 5 (Entlastungsbetrag)
Beratungsbesuch Pflegekasse (SGB XI) Bezug von Pflegegeld

Die Pflegekasse zahlt für die Pflege durch einen Pflegedienst die sogenannte Pflegesachleistung, je nach Pflegegrad zwischen 796 € (Pflegegrad 2) und 2.299 € (Pflegegrad 5) im Monat. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Stand der Beträge: 2026 – das sind gesetzliche Höchstbeträge, keine Preise des Pflegedienstes. Mehr unter Pflegesachleistungen und Was kostet ein Pflegedienst?.

So beginnt die Pflege

Schritt 1

Sie nehmen Kontakt zu einem Pflegedienst auf und schildern kurz Ihre Situation.

Schritt 2

In einem Erstgespräch, meist bei Ihnen zu Hause, wird besprochen, welche Hilfe Sie brauchen und wie oft.

Schritt 3

Der Pflegedienst prüft, welche Leistungen Kranken- und Pflegekasse übernehmen, und erstellt einen Kostenvoranschlag.

Schritt 4

Sie schließen einen Pflegevertrag ab.

Schritt 5

Die Einsätze beginnen. Die Planung wird angepasst, wenn sich Ihr Bedarf ändert.

Der Pflegevertrag

Der Pflegevertrag regelt, welche Leistungen der Pflegedienst wann erbringt und was sie kosten. Achten Sie darauf, dass darin stehen:

  • die vereinbarten Leistungen und ungefähre Einsatzzeiten
  • die Preise und welcher Anteil auf Sie entfällt
  • Regelungen zur Kündigung und bei Abwesenheit, etwa im Krankenhaus

Lassen Sie sich Zeit, den Vertrag zu lesen, und fragen Sie nach, wenn etwas unklar ist. Tipps zur Auswahl finden Sie unter Pflegedienst auswählen.

Grenzen der ambulanten Pflege

Ambulante Pflege hat Grenzen. Ein Pflegedienst kommt zu festen Zeiten und bleibt für die Dauer des Einsatzes. Wer ständig Aufsicht braucht – etwa bei fortgeschrittener Demenz mit Weglaufgefahr – oder nachts häufig Hilfe benötigt, ist mit Einsätzen allein oft nicht ausreichend versorgt.

Dann kann eine Kombination helfen, zum Beispiel mit Tagespflege, Unterstützung durch Angehörige oder einem Hausnotruf. Reicht das nicht, sind Kurzzeitpflege oder ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung Möglichkeiten, die Sie mit der Pflegeberatung besprechen können.

Häufige Fragen

Nicht für alles. Behandlungspflege und Wundversorgung zahlt die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung auch ohne Pflegegrad. Für Grundpflege und Hauswirtschaft über die Pflegekasse brauchen Sie einen Pflegegrad.

Ja, über die Kombinationsleistung. Nutzen Sie die Sachleistung nur teilweise, erhalten Sie anteilig Pflegegeld. Mehr dazu im Ratgeber „Kombinationsleistung“.

Ja. Als pflegebedürftige Person können Sie den Pflegevertrag nach § 120 SGB XI jederzeit ohne Frist kündigen.

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Stand

Stand: November 2026. Gesetzesstand und Beträge 2026; wir prüfen die Angaben bei Gesetzesänderungen erneut. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Krankenkasse oder Pflegestützpunkt.

Hilfe in Rheine und Umgebung

In Rheine und Umgebung übernehmen wir Grundpflege, Behandlungspflege, Wundversorgung, Betreuung und Hauswirtschaft – sprechen Sie uns für ein Erstgespräch an. Außerhalb unseres Gebiets: Ihre Pflegekasse oder der Pflegestützpunkt vor Ort.